Fairness im Handel

Abmahnungen machen Betreibern von Onlineshops das Leben schwer. Sie kosten Zeit, Geld und Nerven und sind ohne juristische Hilfe kaum zu vermeiden. Ein kleiner Patzer kann enorme Auswirkungen haben. Auch die Kunden profitieren vom grassierenden Abmahnwahn nicht, denn die meisten Abmahnungen betreffen Formalien und Kleinigkeiten, die für den Kunden bedeutungslos sind. Jetzt will eine Initiative der IT-Recht Kanzlei München der Abmahnwelle ein Ende setzen. Markanto ist dieser Initiative nun beigetreten.

Gesunder Menschenverstand statt Prinzipienreiterei

Die schon seit 2004 bestehende IT-Recht Kanzlei konzentriert sich darauf, die Betreiber von Onlineshops zu beraten, und deren Internetpräsenzen rechtssicher zu gestalten. Damit schützt sie die Shopbetreiber vor kostspieligen Abmahnungen. Auch Markanto ist seit mehreren Jahren Mandant der IT-Recht Kanzlei.

Mit der neugegründeten Initiative Fairness im Handel geht die Kanzlei zusätzlich nun auch einen anderen Weg. Die Initiative stützt sich auf das Konzept der gegenseitigen Rücksichtnahme und Kommunikation. Teilnehmer der Initiative verpflichten sich, anderen Händlern gegenüber zunächst keine Abmahnungen auszusprechen; fühlen sie sich – etwa durch unzulässige Angaben auf der Internetpräsenz eines Konkurrenten – benachteiligt, sprechen sie den jeweiligen Händler zunächst einfach an, und bitten darum, die Angabe zu ändern. Erst wenn nach Ablauf einer Anstandsfrist keine Änderung erfolgt ist, kann eine Abmahnung erfolgen. Die teilnehmenden Händler sind durch das Siegel „Fairness im Handel“ auf ihrer Internetseite nach außen hin erkennbar. Damit ist die Initiative ein guter Ansatz, schon allein, um gegen den Abmahnwahn einiger Zeitgenossen Politik zu machen.

Zusätzliche Relevanz erhält die Initiative Fairness im Handel durch eine zum 1. Februar 2017 in Kraft tretende Gesetzesänderung, die durch ihre Realitätsferne und einen Mangel an Klarheit für eine neue Abmahnwelle sorgen könnte: Mit dem §37 VBSG verpflichtet der Gesetzgeber Händler unter anderem dazu, auf eine zuständige Schlichtungsstelle hinzuweisen, wenn eine Streitigkeit aus einem Verbrauchergeschäft nicht beigelegt werden konnte. Dabei bleibt unklar, ab welchem Zeitpunkt diese Hinweispflicht genau besteht; außerdem wird vollkommen außer Acht gelassen, ob der Händler überhaupt zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren bereit oder gesetzlich verpflichtet ist. In vielen Fällen wird das zu dem vollkommen widersinnigen Hinweis führen, dass eine bestimmte Schlichtungsstelle zuständig sei, der Händler aber nicht zum entsprechenden Streitbeilegungsverfahren bereit ist. Eine solche Auskunft wird beim Kunden zwangsläufig auf Unverständnis stoßen und das in Streitfällen ohnehin angespannte Verhältnis weiter belasten. Auch werden gravierende inhaltliche Defizite des neuen Gesetzes den Händlern eine zulängliche Umsetzung weitgehend unmöglich machen. So schafft die Neuerung ein kaum eingrenzbares Abmahnrisiko. Wahnwitzig mutet dies vor allem deshalb an, weil die neue Informationspflicht auch dem Verbraucher in den meisten Fällen keinerlei Abhilfe sondern nur Verwirrung und Verdruss bereiten wird.

Bei Markanto sind wir schon immer der Überzeugung, dass es für alle Beteiligten am sinnvollsten ist, in Streitfällen auf den gesunden Menschenverstand zu vertrauen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Hier ist der Link zur unterstützendswerten Initiative: www.fairness-im-handel.de

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