Legal oder nicht: Wie ist die Rechtslage zu Repliken von Designklassikern?

In Deutschland sind Möbelentwürfe, sofern sie einen gewissen gestalterischen Anspruch aufweisen, vom Urheberrecht geschützt. Wie in vielen anderen Ländern der EU und auch weltweit, besteht das Urheberrecht in Deutschland mittlerweile siebzig Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Erst dann wird das Werk gemeinfrei und darf von jedermann kommerziell genutzt werden. Solange das Urheberrecht aber noch besteht, ist es nur mit Zustimmung des Urhebers oder seiner Erben erlaubt, den Entwurf zu nutzen. Möbelhersteller zahlen hierzu meist Lizenzgebühren.

So stimmt etwa Vitra als Hersteller zahlreicher Möbel nach Entwürfen von Charles und Ray Eames die Herstellung der entsprechenden Möbel bis hin zu Details der Fertigung mit der Eames Foundation ab, einer 2004 von den Erben des Designerpaars gegründeten Stiftung. Die Eames Foundation nutzt die Lizenzeinkünfte unter anderem dazu, das Eames House in Pacific Palisades bei Los Angeles zu erhalten. Das von Charles und Ray Eames selbst entworfene, 1949 fertiggestellte Bauwerk zählt zu den architektonisch wegweisenden Case Study Houses und diente den Designern bis zu ihrem Tod als Wohn- und Arbeitsstätte. Dank der Arbeit der Eames Foundation und den Einkünften aus dem Lizenzgeschäft, ist dieses einzigartige architektonische Zeugnis heute der Öffentlichkeit zugänglich.

Jedoch ist das Urheberrecht nicht in jedem Land gleich; auch innerhalb der EU gibt es zum Teil noch entscheidende Unterschiede. In der Vergangenheit operierten die Anbieter nachgemachter Designermöbel oftmals aus Italien. Bis vor einigen Jahren fiel der Entwurf von Gebrauchsgütern dort prinzipiell nicht unter das Urheberrecht. Eine Ausweitung des italienischen Urheberrechts zwang die Fälscher zunächst, in das Vereinigte Königreich auszuweichen. Nachdem auch dort die Rechte der Urheber gestärkt wurden, sind die Fälscher heute zumeist in Irland ansässig. Von dort aus bedienen sie die gesamte Europäische Union. Die kommerzielle Herstellung imitierter Designikonen ist in dem nordeuropäischen Inselstaat in den meisten Fällen legal, denn hier gilt – wie zuvor auch im Vereinigten Königreich – für industrielle Entwürfe lediglich ein Urheberrecht bis 25 Jahre nach Markteinführung. Im Rahmen des freien Warenverkehrs innerhalb der EU ist darüber hinaus ebenfalls der EU-weite Verkauf der in Irland legal produzierten und angebotenen Möbel erlaubt. Doch sind dabei einige Einschränkungen und Fallstricke zu beachten.

Zwar ist der Verkauf gefälschter Designermöbel aus Irland nach Deutschland legal, auch wenn die Repliken gegen deutsches Urheberrecht verstoßen, der gewerbliche Transport dieser Möbel ist jedoch verboten. Wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 klarstellt, wiegt der Schutz des Urheberrechts in solchen Fällen schwerer als die Freiheit des Warenverkehrs innerhalb der EU. Speditionen, die gefälschte Designermöbel nach Deutschland transportieren, machen sich der Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig. Legal wäre es allenfalls, wenn die privaten Käufer aus Deutschland die Repliken persönlich aus Irland abholten.

Zudem ist auch die gewerbliche Nutzung gefälschter Designermöbel in Deutschland untersagt. So ist es durchaus schon vorgekommen, dass entsprechende Replicas aus Restaurants, Hotelllobbies oder Wartezimmern konfisziert und die Betreiber der jeweiligen Einrichtungen zur Rechenschaft gezogen wurden. Der Weiterverkauf  solcher Nachahmungen ist selbstverständlich ebenfalls untersagt. Das gilt auch für einzelne Exemplare, die – typischerweise gebraucht – von Privatpersonen angeboten werden.

International ist in den vergangenen Jahren das Urheberrecht ausgebaut und sein Schutz verstärkt worden. Politischer Druck sorgt dafür, dass auch letzte Schlupflöcher innerhalb der EU bald geschlossen werden dürften. Klassische Möbelentwürfe sind heute weitgehend als Kunstwerke anerkannt und genießen in vielen Ländern entsprechend den gleichen rechtlichen Schutz. Ihr Nachbau, aber auch ihr Verkauf, ihre gewerbliche Nutzung und der gewerbliche Transport nach Deutschland sind verboten. Zwar ist es erlaubt, Nachbauten, die in anderen EU-Ländern legal sind, zu kaufen und für die private Nutzung nach Deutschland einzuführen, der Transport nach Deutschland ist jedoch nur dann zulässig, wenn er nicht gewerblich erfolgt. Beachtet man diese Vorgaben, steht der Aufwand, ein Möbelstück persönlich von Irland nach Deutschland zu bringen, nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der Einsparung gegenüber dem Preis eines lizensierten Originals.

Auch abgesehen von juristischen Überlegungen, sollte man sich fragen, ob es legitim ist, den Designern oder ihren Nachfahren die Lizenzgebühren vorzuenthalten. Ihre Entwürfe sind es schließlich, die Möbel zu echten Hinguckern oder gefragten Sammlerstücken machen. Hinzu kommt, dass Repliken von Designikonen oftmals in sehr schlechter Qualität gefertigt sind. Schlussendlich ist noch in einem weiteren Punkt Vorsicht geboten: Oftmals nehmen es nämlich die Anbieter imitierter Designermöbel auch in anderer Hinsicht mit dem Recht nicht so genau. Es sind Fälle bekannt, in denen Käufer gefälschter Designikonen, nachdem sie den Kaufpreis gezahlt hatten, die Ware nie erhielten.

Auch finanziell ist das „billige Schnäppchen” nicht wirklich billig. Denn bei einer Wiederveräußerung erhält man für ein Fake so gut wie gar nichts, dafür macht man sich innerhalb Deutschlands eventuell noch strafbar. Im Gegensatz dazu das Original: hier kann man teilweise mit einem hohen Wiederverkaufspreis rechnen, wie unser Beispiel Nachhaltigkeit des Eames Lounge Chair von Vitra zeigt...

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